
A1
Was darf man fahren?​​
​Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis zwischen Leistung und Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Leistung darf maximal 15 kW betragen.
Eingeschlossene Klasse: AM
​Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder unter gleichen Bedingungen, aber mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals zugelassen sind.
​Mindestalter
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.
Probezeit
2 Jahre
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundausbildung (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A
Praxis
Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Sonderfahrten (Pflichtstunden)
5 Überland​
4 Autobahn
3 Nachtfahrten
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Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) und bei Erweiterung mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).
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Die praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten und beinhaltet eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
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Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
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Was wir von dir brauchen
Biometrisches Passfoto
Sehtest-Bescheinigung vom Optiker
Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe​
