
A1
Was darf man fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis zwischen Leistung und Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Leistung darf maximal 15 kW betragen.
Eingeschlossene Klasse: AM
Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder unter gleichen Bedingungen, aber mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals zugelassen sind.
Mindestalter
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.
Probezeit
2 Jahre
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundausbildung (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A
Praxis
Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Sonderfahrten (Pflichtstunden)
5 Überland
4 Autobahn
3 Nachtfahrten
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) und bei Erweiterung mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).
Die praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten und beinhaltet eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
Was wir von dir brauchen
Biometrisches Passfoto
Sehtest-Bescheinigung vom Optiker
Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe
