
Klasse AM
Was darf man fahren?
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Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
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Hubraum
- Verbrennungsmotor maximal 50 cm³
- Dieselmotor maximal 500 cm³ -
Zweirädrige Leichtkraftfahrzeuge ohne Beiwagen
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Dreirädrige Kleinkrafträder, Nennleistung bei Diesel oder elektrischen Antrieb höchstens 4 kW, Leermasse maximal 270 kg.
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Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 2 Sitzplätzen, Nennleistung bei Diesel oder elektrischen Antrieb höchstens 6 kW, Leermasse maximal 425 kg.
Mindestalter
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Du musst mindestens 15 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 14,5 Jahren.
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Im Ausland (EWR): Gültig erst ab 16 Jahren – auch wenn man in Deutschland schon mit 15 fahren darf.
Probezeit
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Für Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Ausbildung
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Theorie
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12 Doppelstunden Grundausbildung (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
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2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse AM
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Praxis
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Grundausbildung
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(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
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Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) und bei Erweiterung mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).
Die praktische Prüfung dauert mindestens 55 Minuten und beinhaltet eine Sicherheitskontrolle und das Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
Was wir von dir brauchen
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Biometrisches Passfoto
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Sehtest-Bescheinigung vom Optiker
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Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe