
AM
Was darf man fahren?
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Hubraum
- Verbrennungsmotor maximal 50 cm³
- Dieselmotor maximal 500 cm³
Zweirädrige Leichtkraftfahrzeuge ohne Beiwagen
Dreirädrige Kleinkrafträder, Nennleistung bei Diesel oder elektrischen Antrieb höchstens 4 kW, Leermasse maximal 270 kg.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 2 Sitzplätzen, Nennleistung bei Diesel oder elektrischen Antrieb höchstens 6 kW, Leermasse maximal 425 kg.
Mindestalter
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 14,5 Jahren.
Im Ausland (EWR): Gültig erst ab 16 Jahren – auch wenn man in Deutschland schon mit 15 fahren darf.
Probezeit
Für Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundausbildung (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse AM
Praxis
Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) und bei Erweiterung mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).
Die praktische Prüfung dauert mindestens 55 Minuten und beinhaltet eine Sicherheitskontrolle und das Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
Was wir von dir brauchen
Biometrisches Passfoto
Sehtest-Bescheinigung vom Optiker
Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe
