
AM
Was darf man fahren?​
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Hubraum
- Verbrennungsmotor maximal 50 cm³
- Dieselmotor maximal 500 cm³
Zweirädrige Leichtkraftfahrzeuge ohne Beiwagen
Dreirädrige Kleinkrafträder, Nennleistung bei Diesel oder elektrischen Antrieb höchstens 4 kW, Leermasse maximal 270 kg.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 2 Sitzplätzen, Nennleistung bei Diesel oder elektrischen Antrieb höchstens 6 kW, Leermasse maximal 425 kg.
​Mindestalter
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 14,5 Jahren.
Im Ausland (EWR): Gültig erst ab 16 Jahren – auch wenn man in Deutschland schon mit 15 fahren darf.
Probezeit
Für Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundausbildung (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse AM
Praxis
Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
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Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) und bei Erweiterung mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).
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Die praktische Prüfung dauert mindestens 55 Minuten und beinhaltet eine Sicherheitskontrolle und das Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften.
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Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
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Was wir von dir brauchen
Biometrisches Passfoto
Sehtest-Bescheinigung vom Optiker
Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe
