
A2
Was darf man fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Mindestalter
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahren.
Probezeit
2 Jahre bei Ersterwerb
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundausbildung (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A
Praxis
Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Sonderfahrten (Pflichtstunden)
5 Überland
4 Autobahn
3 Nachtfahrten
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A1 abgelegt werden.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) und bei Erweiterung mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).
Die praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten (bei Aufstieg von A1 auf A2: 60 Minuten) und beinhaltet eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
Was wir von dir brauchen
Biometrisches Passfoto
Sehtest-Bescheinigung vom Optiker
Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe
