
C/CE
Was darf man fahren?
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Eingeschlossene Klasse: C1
Klasse CE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klasse: C1E, BE, T, bei Besitz von D auch Klasse DE
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und CE werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt.
Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
Mindestalter
Du musst mindestens 21 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 20,5 Jahren.
Auch mit 18 Jahren (Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahre) möglich für:
welche, die die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG und
welche, die als Führer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder
vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und Fahrzeuge, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
Probezeit
Keine
Ausbildung
Theorie Klasse C
6 Doppelstunden Grundausbildung
10 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse C
Praxis Klasse C
Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Sonderfahrten (Pflichtstunden) von Klasse B auf C
5 Überland
2 Autobahn
3 Nachtfahrten
Theorie Klasse CE
6 Doppelstunden Grundausbildung
4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse CE
Praxis Klasse CE
Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Sonderfahrten (Pflichtstunden)
5 Überland
2 Autobahn
3 Nachtfahrten
Wenn du Klasse C und CE gemeinsam machst:
Theorie Klasse C und CE
6 Doppelstunden Grundausbildung
10 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse C
4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse CE
Praxis Klasse C und CE
Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Sonderfahrten (Pflichtstunden) LKW alleine
3 Überland
1 Autobahn
Sonderfahrten (Pflichtstunden) LKW mit Anhänger
5 Überland
2 Autobahn
3 Nachtfahrten
Prüfung
Theorieprüfung beinhaltet für Klasse C 37 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) und bei CE 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).
Die praktische Prüfung dauert mindestens 85 Minuten pro Klasse und beinhaltet eine Abfahrtskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Für Klasse CE Sicherheitskontrolle und Verbinden oder Trennen der Fahrzeugkombination zusätzlich.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
Was wir von dir brauchen
Biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe
