
Klasse L und T
Was darf man fahren?
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Klasse L
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit maximal 25 km/h gefahren werden.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, auch mit Anhängern.
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Keine eigeschlossenen Klassen
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Klasse T
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Zugmaschinen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h,
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
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Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
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Eingeschlossene Klassen: AM, L
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Mindestalter
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Klasse L
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Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.
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Klasse T
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Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.
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T ist beschränkt bis 40 km/h
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Ab 18 Jahren dann über 40 km/ bis maximal 60 km/h
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Probezeit
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Keine
Ausbildung
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Theorie Klasse L
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12 Doppelstunden Grundausbildung
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6 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse L
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Praxis is nicht vorgeschrieben
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Theorie Klasse T
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12 Doppelstunden Grundausbildung
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6 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse T
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Praxis
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Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
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Abfahrtskontrolle
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Prüfung
Für Klasse L ist keine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Die praktische Prüfung für Klasse T dauert mindestens 70 Minuten und beinhaltet eine Abfahrtskontrolle und das Fahren im Straßenverkehr mit der Grundfahraufgabe 10m rangieren, Sicherheitskontrolle und Verbinden oder Trennen der Fahrzeugkombination.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
Was wir von dir brauchen
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Biometrisches Passfoto
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Sehtestbescheinigung vom Optiker
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Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe