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Traktorführerschein

Klasse L und T

Was darf man fahren?
  • Klasse L

    • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit maximal 25 km/h gefahren werden.

    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, auch mit Anhängern.

    • Keine eigeschlossenen Klassen

  • Klasse T

    • Zugmaschinen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h,

    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

    • Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

    • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter

  • Klasse L

    • Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.

  • Klasse T

    • Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.

      • T ist beschränkt bis 40 km/h​

    • Ab 18 Jahren dann über 40 km/ bis maximal 60 km/h

 
Probezeit
  • Keine

 

Ausbildung
  • Theorie Klasse L

    • 12 Doppelstunden Grundausbildung

    • 6 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse L

  • Praxis is nicht vorgeschrieben

  • Theorie Klasse T

    • 12 Doppelstunden Grundausbildung

    • 6 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse T

  • Praxis

    • Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

    • Abfahrtskontrolle

Prüfung

Für Klasse L ist keine praktische Prüfung vorgeschrieben.

Die praktische Prüfung für Klasse T dauert mindestens 70 Minuten und beinhaltet eine Abfahrtskontrolle und das Fahren im Straßenverkehr mit der Grundfahraufgabe 10m rangieren, Sicherheitskontrolle und Verbinden oder Trennen der Fahrzeugkombination.

Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.

Was wir von dir brauchen

  • Biometrisches Passfoto

  • Sehtestbescheinigung vom Optiker

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe

Fahrschule SAFARI Simbach & Kirchdorf

Inh. H. Sigl & M. Schwaiger GbR

Maximilianstraße 8, 84359 Simbach a. Inn

 

phone: +49 171 6130472

​mail: office@fs-safari.de​​

Unterrichtszeiten:

Fahrschule Simbach, Maximilanstraße 8, 84359 Simbach a. Inn

Montag & Mittwoch

18.30 – 20.00 Uhr

Anmeldung & Info jeweils ab 17.45 Uhr in der Fahrschule

Fahrschule Kirchdorf, Hauptstraße 45, 84375 Kirchdorf a. Inn

Dienstag & Donnerstag

18.30 – 20.00 Uhr

Anmeldung & Info jeweils ab 18.00 Uhr in der Fahrschule

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