
L/T
Was darf man fahren?
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit maximal 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, auch mit Anhängern.
Keine eigeschlossenen Klassen
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h,
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter
Klasse L
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.
Klasse T
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.
T ist beschränkt bis 40 km/h
Ab 18 Jahren dann über 40 km/h bis maximal 60 km/h
Probezeit
Keine
Ausbildung
Theorie Klasse L
12 Doppelstunden Grundausbildung
6 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse L
Praxis is nicht vorgeschrieben
Theorie Klasse T
12 Doppelstunden Grundausbildung
6 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse T
Praxis
Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Abfahrtskontrolle
Prüfung
Für Klasse L ist keine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Die praktische Prüfung für Klasse T dauert mindestens 70 Minuten und beinhaltet eine Abfahrtskontrolle und das Fahren im Straßenverkehr mit der Grundfahraufgabe 10m rangieren, Sicherheitskontrolle und Verbinden oder Trennen der Fahrzeugkombination.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.
Was wir von dir brauchen
Biometrisches Passfoto
Sehtestbescheinigung vom Optiker
Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe
