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L/T

Was darf man fahren?

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit maximal 25 km/h gefahren werden.

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, auch mit Anhängern.

 

Keine eigeschlossenen Klassen

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h,

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

 

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

 

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter

Klasse L

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.

 

Klasse T

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren.

 

T ist beschränkt bis 40 km/h​

 

Ab 18 Jahren dann über 40 km/h bis maximal 60 km/h

 
Probezeit

Keine

 

Ausbildung

Theorie Klasse L

12 Doppelstunden Grundausbildung

6 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse L

Praxis is nicht vorgeschrieben

Theorie Klasse T

12 Doppelstunden Grundausbildung

6 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse T

 

Praxis

Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

 

Abfahrtskontrolle

Prüfung

Für Klasse L ist keine praktische Prüfung vorgeschrieben.

 

Die praktische Prüfung für Klasse T dauert mindestens 70 Minuten und beinhaltet eine Abfahrtskontrolle und das Fahren im Straßenverkehr mit der Grundfahraufgabe 10m rangieren, Sicherheitskontrolle und Verbinden oder Trennen der Fahrzeugkombination.

Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.

Was wir von dir brauchen

Biometrisches Passfoto

 

Sehtestbescheinigung vom Optiker

 

Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe

Fahrschule SAFARI Simbach & Kirchdorf

Inh. H. Sigl & M. Schwaiger GbR

Maximilianstraße 8, 84359 Simbach a. Inn

 

phone: +49 171 6130472

​mail: office@fs-safari.de​​

Unterrichtszeiten:

Fahrschule Simbach, Maximilanstraße 8, 84359 Simbach a. Inn

Montag & Mittwoch

18.30 – 20.00 Uhr

Anmeldung & Info jeweils ab 17.45 Uhr in der Fahrschule

Fahrschule Kirchdorf, Hauptstraße 45, 84375 Kirchdorf a. Inn

Dienstag & Donnerstag

18.30 – 20.00 Uhr

Anmeldung & Info jeweils ab 18.00 Uhr in der Fahrschule

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