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B/bF17

Was darf man fahren?

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

 

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Anhänger-Regeln

Alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse erlaubt

 

Bei Anhängern von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

 

Mindestalter

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahren.

 

Für bF17 musst du mindestens 17 Jahre alt sein. Ausbildungsbeginn mit 16,5 Jahren.

 
Probezeit

2 Jahre bei Ersterwerb

 

Ausbildung

Theorie

12 Doppelstunden Grundausbildung (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B

 

Praxis

Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

 

​Sonderfahrten (Pflichtstunden)

5 Überland​

4 Autobahn

3 Nachtfahrten

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) und bei Erweiterung mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden).

Die praktische Prüfung dauert mindestens 55 Minuten und beinhaltet eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die fahrpraktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag abgelegt werden.

Automatik & Automatikregelung B197

​Machst du deine Ausbildung und die Prüfung der Klasse B auf einem Auto mit automatischem Getriebe (Automatik-Auto), wird die Fahrerlaubnis durch den Eintrag der Schlüsselzahl (SZ) 78 grundsätzlich auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (= Automatik-Auto) beschränkt.

Sonderfall Automatikregelung "Schlüsselzahl 197"

Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikauto abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn

 

du mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltauto absolviert hast und

 

bei einem anschließenden, mindestens 15-minütigen Fahrtest bei deinem Fahrlehrer die Kompetenzen zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen hast.

 

Nach Vorlage der Bestätigung unserer Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikauto Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.
 

Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D

Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 führt eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78), wenn du auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hast (SZ 197).

Dies kannst du vermeiden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird.

Anmerkung: In unserer Fahrschule kannst du Erweiterungen auch mit einem Schaltfahrzeug machen und daher ändert sich nichts.

Die Ausbildung und Prüfung der Klasse B kann auch weiterhin auf einem Pkw mit Schaltgetriebe durchlaufen werden. Auch in diesem Fall dürfen Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

Was wir von dir brauchen

Biometrisches Passfoto

 

Sehtest-Bescheinigung vom Optiker

 

Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe

Fahrschule SAFARI Simbach & Kirchdorf

Inh. H. Sigl & M. Schwaiger GbR

Maximilianstraße 8, 84359 Simbach a. Inn

 

phone: +49 171 6130472

​mail: office@fs-safari.de​​

Unterrichtszeiten:

Fahrschule Simbach, Maximilanstraße 8, 84359 Simbach a. Inn

Montag & Mittwoch

18.30 – 20.00 Uhr

Anmeldung & Info jeweils ab 17.45 Uhr in der Fahrschule

Fahrschule Kirchdorf, Hauptstraße 45, 84375 Kirchdorf a. Inn

Dienstag & Donnerstag

18.30 – 20.00 Uhr

Anmeldung & Info jeweils ab 18.00 Uhr in der Fahrschule

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