
Klasse D
Mit dem Führerschein der Klasse D darfst du:
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Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse fahren.
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Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen (außer Fahrerplatz) lenken
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Sonderkraftfahrzeuge fahren
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Automatisch auch die Klassen AM und D1
Anhänger: Nur leichte Anhänger bis 750 kg. Für schwerere Anhänger brauchst du die Klasse DE.
Mindestalter
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24 Jahre
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Die Klasse D kann auch erworben werden:
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Mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen, dass der Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen wird oder abgeschlossen ist.
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Mit 20 Jahren unter den Bedingungen, dass der Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen wird oder abgeschlossen ist.
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Mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
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Mit 21 für Bewerber und Bewerberinnen der Klasse D, die als Führer*innen
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von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
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von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
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Mit 23 Jahren die Klasse D nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
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Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Mindestalter begonnen werden.
Ärztliches & Unterlagen
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Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten der Arbeitsmedizin oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung (MPU).
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Nachweis über das Sehvermögen durch die Arbeitsmedizin.
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Biometrisches Passfoto
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Nachweis in Ausbildung in Erster-Hilfe
Allgemeines
Die Klasse D wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass du die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllst.
Bist du älter als 50 Jahre, musst du bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Gutachtens erfolgen.